Beschwerden


Durch eine offene Kommunikation und guten Kontakt schaffen wir eine gute Basis zur Zusammenarbeit. Probleme sind besser lösbar, wenn sie frühzeitig angegangen werden. Unser Ziel ist es, Probleme möglichst niederschwellig aus der Welt zu schaffen. Wir suchen aktiv nach Lösungen und agieren zukunftsorientiert. 

Wir möchten mit Ihnen gemeinsam eine Lösung finden und vertreten die Ansicht, dass dies nur in persönlichen Gesprächen möglich ist. Probleme lassen sich nicht per Mail lösen!!! Daher bitten wir um folgenden Ablauf:

 

1. Gespräch mit der Lehrperson

  • Terminvereinbarung: telefonisch oder per Mail
  • Suchen Sie bitte immer das direkte Gespräch mit der Lehrperson und suchen Sie gemeinsam nach einer Lösung.

2. Gespräch mit der Schulleitung 

  • Terminvereinbarung: telefonisch oder per Mail
  • Melden Sie sich bei der Schulleitung dann, wenn das Problem im ersten Schritt nicht gelöst werden konnte. Die Schulleitung hört sich Ihr Anliegen an, wird dies besprechen und eventuell weitere Schritte einleiten. 
  • Die Schulleitung kann Entscheide fällen.

3. Beschwerde beim Schulrat

  • Kontaktaufnahme: Schriftlich innert 10 Tagen nach Entscheid der Schulleitung
  • Gegen Entscheide der Schulleitung steht Ihnen das Rechtsmittel der Beschwerde beim Schulrat offen (vgl. §91 BildG). Die Beschwerde muss innert zehn Tagen schriftlich eingereicht werden.
  • Der Schulrat lädt zu einer Anhörung ein und daraufhin einen Entscheid fällen.
  • Gegen die schultätliche Verfügung steht es Ihnen offen, zum Regierungsrat und darüber hinaus zum Kantonsgericht zu ziehen.