Urlaubsregelung
1. Gesetzliche Grundlagen
§ 641.11 der kantonalen Verordnung für Kindergarten und Primarschule
2. Urlaubsgesuche
Art des Urlaubs Bewilligungsinstanz und Frist
Jokertag Schriftliches Gesuch an die Klassenlehrperson
Eingabefrist: 10 Tage vorher
2 – 10 Urlaubstage Schriftliches Gesuch an die Schulleitung
Eingabefrist: mind. 4 Wochen vorher
Urlaub länger als 2 Wochen Schriftliches Gesuch an den Schulrat
Eingabefrist: mind. 2 Monate vorher
3. Beschwerdeinstanz
Gegen den Entscheid der Klassenlehrperson können die Gesuchsteller bei der
Schulleitung Beschwerde einreichen.
Gegen den Entscheid der Schulleitung kann innert 10 Tagen nach Erhalt des
Entscheides schriftlich und begründet beim Schulrat Beschwerde erhoben werden.