Jokertage & Urlaub


Urlaubsregelung

 

1.    Gesetzliche Grundlagen

§ 641.11 der kantonalen Verordnung für Kindergarten und Primarschule

 

2.    Urlaubsgesuche

 

          Art des Urlaubs                                 Bewilligungsinstanz und Frist

 

      Jokertage                                            Eingabe via Klapp an die Klassenlehrperson

   Eingabefrist: 10 Tage vorher

 

       2 – 10 Urlaubstage                            Schriftliches Gesuch an die Schulleitung

   Eingabefrist: mind. 4 Wochen vorher

 

       Urlaub länger als 2 Wochen             Schriftliches Gesuch an den Schulrat

   Eingabefrist: mind. 2 Monate vorher

 

 

3.    Beschwerdeinstanz

Gegen den Entscheid der Klassenlehrperson können die Gesuchsteller bei der

Schulleitung Beschwerde einreichen.

Gegen den Entscheid der Schulleitung kann innert 10 Tagen nach Erhalt des

Entscheides schriftlich und begründet beim Schulrat Beschwerde erhoben werden.

 

 

 

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