Krankheit


Bei Krankheit Ihres Kindes:

 

 

 

 

 

 

 

Bei Krankheit der Lehrperson:

 

 

 

 

 

 

Arztbesuche:

Bitte melden Sie die Abwesenheit Ihres Kindes vor Unterrichtsbeginn der zuständigen Klassenlehrperson. Bei Absenzen wegen Krankheit oder Unfall von mehr als zehn Tagen ist der Klassenlehrperson von den Erziehungsberechtigten ein ärztliches Zeugnis abzugeben.

 

Am ersten Krankheitstag einer Lehrperson behalten Sie ihr Kind wenn möglich zuhause. Ein entsprechendes Formular wird Ihnen zu Beginn jedes Schuljahres ausgehändigt. Ab dem zweiten Krankheitstag findet der Unterricht wieder normal statt.

 

Arztbesuche sollten wann immer möglich nicht zu dem Schulzeiten stattfinden. Dies ist natürlich nicht immer gegeben. In diesen Fällen melden Sie die Absenz Ihres Kindes bitte vorgängig der Klassenlehrperson.